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1. Geltungsbereich
1.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und FKS-Modellbau, folgend "FKS-Modellbau" genannt, gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2 Im Falle von Kollisionen gilt zwischen den Regelungen als Rangfolge: a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen b) Gesetzliche Regelung.
2. Teilnehmer
FKS-Modellbau schließt Verträge mit Kunden ab, die
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a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit
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b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend "Kunden" genannt). Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von FKS-Modellbau angenommen wurde, ist FKS-Modellbau binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.
3. Vertragsgegenstand
FKS-Modellbau liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte FKS-Modellbau nachträglich erkennen, dass sich bei FKS - Modellbau ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird FKS-Modellbau den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist FKS-Modellbau zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Kommt es zum Rücktritt, so ist FKS-Modellbau verpflichtet, unverzüglich etwa geleistete Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen gutzuschreiben, oder auf Wunsch per Scheck oder Überweisung zurückzuzahlen. Alle abgegebenen Produktbeschreibungen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend und unverbindlich.
4. Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte FKS-Modellbau nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei FKS-Modellbau verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann FKS-Modellbau entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird FKS-Modellbau umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch FKS-Modellbau oder den Kunden erstatten.
5. Lieferung
5.1 FKS-Modellbau trägt das gesamte Risiko für Beschädigungen oder Verlust der Ware bis zur Übergabe an den Zustelldienst. FKS-Modellbau bittet bei unvollständiger Lieferung oder Beschädigung auf dem Transportweg um Benachrichtigung innerhalb von 24 Stunden.
5.2 Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Von uns abgegebene Liefertermine gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Eigenbelieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Logistikers, des Lieferanten oder des Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5.3 Bei Annahmeverweigerung oder Nichtzustellbarkeit der Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, sind wir berechtigt, einen Kostenersatz in Höhe der tatsächlich entstandenen Versandkosten sowie einer Bearbeitungspauschale von 10 Prozent des Warenwertes, mindestens jedoch Euro 25,00 in Rechnung zu stellen.
6. Preis, Zahlungsbedingungen
6.1 Die angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gestzliche Mehrwertsteuer. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., berechtigen uns zu einer entsprechenden Preisanpassung.
6.2 Auf der Rechnung werden neben dem Endpreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, Versicherung.
6.3 FKS-Modellbau behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.
7. Eigentumsvorbehalt
FKS-Modellbau behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Werden die von FKS-Modellbau gelieferten Gegenstände vor der vollständigen Zahlung mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für FKS-Modellbau. Soweit FKS-Modellbau im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf FKS-Modellbau bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits FKS-Modellbau die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von FKS-Modellbau erhält.
8. Gewährleistung
8.1 FKS-Modellbau gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von FKS-Modellbau bzw. des Herstellers erwarten kann.
8.2 Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung jedenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen. Der Käufer ist im Falle einer Mängelanzeige verpflichtet, das defekte Teil mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten (kostenfrei innerhalb des Zeitraums des Widerrufrechts) und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung sowie einer Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung an FKS-Modellbau in der Originalverpackung zu senden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen.
8.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.
8.4 Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. FKS-Modellbau kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
8.5 Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass FKS-Modellbau die Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.
8.6 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder FKS-Modellbau entstanden ist. Werden Betriebs- und Wartungsempfehlungen nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt, oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es FKS-Modellbau frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.
9. Haftung
9.1 FKS-Modellbau, ihre Geschäftsleitung und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet FKS-Modellbau im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von FKS -Modellbau begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
9.2 Der Umfang einer Haftung von FKS-Modellbau nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.3 Die vorstehenden Regelungen (8 und 9) geben den vollständigen Haftungsumfang von FKS-Modellbau, ihrer Geschäftsleitung und ihren Mitarbeitern wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.
10. Rechtswahl
10.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen FKS-Modellbau und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.
10.2 Die Bestimmungen der Ziffer 10.1 lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
11. Verschiedenes
11.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
11.2 Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz von FKS-Modellbau. Für Lieferungen ist der Erfüllungsort bei FKS-Modellbau.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kleve oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von FKS-Modellbau, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
12. Datenschutz
12.1 Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes.
12.3 Wir behalten uns vor, Ihre Daten zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung an:
FKS-Modellbau Gerd Gehrmann Alex - Devries - Straße 4 47589 Uedem
oder per Email an: mail "at" fks-modellbau.de
12.4 FKS-Modellbau wird Kundendaten nicht über den in den Ziffern 12.1 bis 12.3 geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.
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